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1.        Die Begehung des Waldhochseilparks erfolgt aus Sicherheitsgründen immer gemeinsam mit einem Partner.

2.        Dieser Park ist für Besucher ab einer Körpergröße von 125cm und einem Mindestalter von 8 Jahren geöffnet. Kinder von 8-14 Jahren dürfen die Parcours Grün, Blau und Rot begehen und müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Kinder und Jugendliche benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

3.        Voraussetzung für die Begehung ist eine gesunde körperliche und psychische Verfassung, die beim Begehen weder eine Gefahr für Sie selbst noch für andere darstellt. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte unser Sicherheitspersonal und informieren Sie uns über eventuelle Beeinträchtigungen.

 

4.        Alkoholisierte oder unter dem Einfluss von anderen Drogen stehende Personen dürfen nicht teilnehmen.


5.        Auf der gesamten Anlage gilt Rauchverbot.

 

6.        Die Benutzung des Selbstsicherungs-Kletterparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

7.        Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Sicherheitseinweisung ist verpflichtend, die hier vermittelte Sicherungstechnik ist unbedingt einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer auszuschließen.

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